Skip to main content

Deutschlands Glücksspielaufsicht verschärft Bonusregeln und verschärft Offenlegungspflichten für Online-Spielautomaten. Der Mindestauszahlungsanteil (RTP) für alle Spielautomaten ist über Nacht um 5,5 % gestiegen, während andere Spielerschutzmaßnahmen unverändert blieben.

19 Oktober 2026

Das bestehende deutsche Glücksspielgesetz sah diesen RTP-Mindestwert seit über fünf Jahren vor, wurde jedoch erstmals in diesem Monat als verbindliche Regel durchgesetzt. Ein Sprecher der Glücksspielbehörde Deutschlands, der für die Änderungen verantwortlichen Regulierungsbehörde, erklärte, dass die Erhöhung um 5,5 % ein Beitrag der Behörde zum Kampf gegen Spielsucht sei, indem sie sicherstellt, dass Spielautomaten eine Auszahlungsrate zwischen 85,5 % und 90,5 % zugunsten der Spieler haben. Weltweit liegt der durchschnittliche RTP von Spielautomaten normalerweise zwischen 75 % und 95 %.

Die Erhöhung um 5,5 %, die den minimal zulässigen RTP für regulierte Spielautomaten von 80 % auf 85,5 % anhebt, stellt Deutschland jedoch in einen Gegensatz zu weiten Teilen Europas. In der EU werden RTP-Mindestwerte typischerweise festgelegt, wenn der jeweilige Mitgliedstaat Online-Glücksspiel reguliert, aber viele Länder mit einem Zugang von 20 % oder mehr zu Offshore-Glücksspielplattformen verlangen keinen Schutz der öffentlichen Interessen auf diesen Plattformen. Italien, Spanien, Griechenland und Lettland legen beispielsweise keine RTP-Mindestwerte fest, während Malta, Schweden, Portugal, Österreich und Irland jeweils RTPs zwischen 83 % und 90 % vorschreiben. Rumänien führt sogar eine gleitende Skala ein, mit einem Mindest-RTP von 87 % für Spielautomaten, die sich als gewinnfreundlich bewerben, und 89 % für solche, die dies nicht tun. Während die deutsche Regulierungsbehörde Schritte zum Schutz ihrer Bürger unternommen hat, schließt sie sie gleichzeitig vom Zugang zu lizenzfreien Möglichkeiten auf dem florierenden internationalen Markt aus.

Verschärfte Offenlegungspflichten

Ein noch deutlicheres Signal für das Interesse der Glücksspielbehörde am Schutz der Öffentlichkeit war ihre Entscheidung im letzten Jahr, es für Online-Casinos in Deutschland illegal zu machen, Boni auf eine Weise auszugeben, die irreführendes Marketing beinhalten könnte. Spielfrelevante Informationen, einschließlich des Auszahlungsanteils an Spieler, der Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten, müssen nun „klar und verständlich“ für potenzielle Spieler angezeigt werden, bevor das Spiel gespielt werden kann.

Die Vorschriften legen sogar fest, dass diese Informationen genauso klar sein müssen wie die Bonusinformationen. Tatsächlich verlangte die Casinoregulierungsbehörde früher nur, dass die Auszahlung an Spieler auf der Plattform in der Nähe des Spiels angezeigt werden musste. Jetzt scheint die Behörde diese Unterscheidung aufgehoben zu haben, was impliziert, dass die Auszahlungsinformationen für Boni ebenso zugänglich sein müssen wie der Bonus selbst.

Diese Anforderung erstreckt sich auf wirklichkeitsnahe Spiele ähnlich wie Spielautomaten, einschließlich Videopoker, Online-Poker und anderen Casino-Spielen. Selten sind hingegen Seiten, auf denen Boni ohne zusätzliche Einzahlungen abgerechnet werden. Darüber hinaus müssen Boni offengelegt und zugänglich sein, bevor ein Spiel gespielt wird.

Der Vertrag legt nur fest, dass Informationen bereitgestellt werden müssen, sodass die Anbieter einen gewissen Spielraum bei der Form und Platzierung der Informationen auf der Seite haben. Allerdings sind die Anbieter auch verpflichtet, „Informationen über Boni und deren Gewährungsbedingungen unverzüglich in umfassender, verständlicher und zeitnaher Weise“ auf den spielbezogenen Informationsseiten bereitzustellen, auf denen die Spieler sie kaum überblicken können, während sie einen Bonus nutzen.

„Wir müssen es dort platzieren, wo es legal ist, und das tun wir normalerweise auch“, sagte ein Sprecher eines deutschen Spielautomatenherstellers und räumte implizit ein, dass sein Geschäftsplan von der Compliance-Abteilung diktiert wird. „Die regulatorischen Anforderungen stehen zwar Werbeaktionen im Weg, aber sie verlangen eine Offenlegung zum jeweiligen Zeitpunkt, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht, nachdem der Bonus hervorgehoben oder freigegeben wurde. Das kommt uns entgegen.“

Allerdings gibt es eine Ausnahme, sowohl weil die Informationen auf einer Seite offengelegt werden können, auf der Werbung illegal ist, wie z. B. der Spiele-Seite, als auch weil die Formulierung der Regulierungsbehörde keine Einhaltung anderer Vorschriften bewirkt.

Beamte der Glücksspielbehörde weigerten sich, dazu Stellung zu nehmen, ob diese Lücke beabsichtigt war, betonten aber auf Nachfrage, dass der Fokus „auf den Informationen für die Spieler, nicht auf den Regulierungsbehörden“ liegen sollte.